Vertrauen und Kontrollieren
Kontrolle der Stiftungsarbeit

Die Arbeit des Vorstands wird von seinem Aufsichtsorgan, dem Stiftungskuratorium, überwacht. Das Kuratorium besteht aus maximal 5 Personen. Wenn es zeitlich möglich ist, lädt der Vorstand ein Mitglied des Kuratoriums zu den Vorstandssitzungen ein, sodass das Kuratorium zeitnah über die Entwicklungen informiert ist.

Der Vorstand lässt alle Buchungen und Kontobewegungen eines Jahres durch ein externes Steuerberatungsunternehmen überprüfen. Dieses erstellt auch den Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung).

Der Jahresabschluss wird dem Kuratorium, dem Finanzamt und der Stiftungsbehörde zur Prüfung vorgelegt. Der Vorstand verfasst zudem einen jährlichen Geschäfts- und einen Zweckerfüllungsbericht, in dem er detailliert die Mittelverwendung des abgelaufenen Jahres aufführt.

Hier geht es zu einigen Projektimpressionen

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